Jump to content

Street Fotografie versus Persönlichkeitsrechte


Nibiri

Empfohlene Beiträge

Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Hallo zusammen,

 

diesen Artikel habe ich heute über Twitter in der Berliner Zeitung gefunden.

 

http://www.berliner-zeitung.de/kultur/berliner-ostkreuz-fotograf-espen-eichhoefer--heimlich-fotografierte-passantin-verklagt-kuenstler-auf-schmerzensgeld,10809150,29620558.html

 

Es geht darum, dass eine fotografierte Passantin, Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sah und daraufhin den Fotografen verklagt hat.

Vor Gericht hat sie Recht bekommen, das Urteil kann weitreichende Folgen für die Streetfotografie bedeuten.

 

Der Fotograf, Herr Espen Eichhöfer, will in der nächst höheren Instanz gegen das Urteil klagen, wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht.

 

Bitte lest selbst...

 

Hier der Internetauftritt von Herrn Eichhöfer:

 

https://www.startnext.com/streetphotography/wall/

 

Liebe Grüße aus Wiesbaden

nibiri

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

 

 

Die grundlegende Bedeutung des Prozesses sieht auch Lutz Fischmann, Geschäftsführer des Fotografenverbandes Freelens. Es gehe dabei nicht nur um die Existenz der Straßenfotografie in Deutschland, sondern auch um unser kollektives Gedächtnis: "Man kann sicherlich behaupten, dass alle wichtigen Fotografien der letzten 175 Jahre, auf denen Menschen abgebildet sind, ohne die notwendige Einwilligung der abgebildeten Personen entstanden sind. Es sind allesamt Ikonen der Fotografie – ohne sie wäre unsere Welt ärmer und wir würden viele Geschehnisse heute nicht mehr verstehen und darstellen können, hätten wir diese Fotos nicht."

 

Das ist natürlich ein gutes Argument. Auf der anderen Seite kann ich auch die Frau verstehen, die sich anscheinend ungefragt, ohne ihre Zustimmung und Wissen, als Objekt in einer Ausstellung wiederfindet.

 

Die Diskussion rund um die Streetfotografie hat viele Aspekte, die ja in den letzten Jahren in den Fotoforen umfassend diskutiert worden sind. Auf jeden Fall finde ich es begrüßenswert, dass hier nun irgendwann vor dem höchsten deutschen Gericht ein Grundsatzurteil angestrebt wird, so dass jeder Fotograf weiß, woran er letztlich ist – so oder so. 

bearbeitet von Ronka
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Selbst in China kann man Menschen freier fotografieren.

 

Das kann man hier auch, sogar sehr viel freier fotografieren. Nur beim veröffentlichen muss man halt die Rechte anderer wahren. Aber die möchten wir ja auch für uns selbst gewahrt wissen...  oder nicht ?

Besser so hier als in China leben müssen, denn das was wir hier jetzt schreiben dürften wir in China so wohl nicht an die Öffentlichkeit gelangen lassen, ohne staatlichen Repressionen ausgesetzt zu sein, denke ich mal.

bearbeitet von helmus
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das kann man hier auch, sogar sehr viel freier fotografieren. Nur beim veröffentlichen muss man halt die Rechte anderer wahren.

 

Nö, auch das Fotografieren selbst ist hier inzwischen eingeschränkt. Auch ohne Absicht, jemals zu veröffentlichen. 

 

Es geht hier außerdem nicht ums Schreiben, sondern ums Fotografieren. Wobei ich meine Kamerabücher auch in China schreiben dürfte. Der Markt dort ist eh größer. Hm...*grübel*...du bringt einen da echt auf Ideen.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich fotografiere deshalb entweder im Ausland oder hier mit "meinen" Models. Deutschland ist fotografisch schlimmer als die meisten Diktaturen. Selbst in China kann man Menschen freier fotografieren.

Diese Behauptung kann ich leider nicht teilen. Selbst Handyfotos, gemacht von Rundaugen, können stellenweise unangenehme und ungewollte Aufenthalte mit sich bringen. Allerdings ist es in China auch nicht "Volkssport" sich gegenseitig sinnlos bei nichtssagenden Tätigkeiten abzulichten um dann in Foren (gar Facebook) seine (Un-)Fähigkeiten zu beweisen.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Diese Behauptung kann ich leider nicht teilen. Selbst Handyfotos, gemacht von Rundaugen, können stellenweise unangenehme und ungewollte Aufenthalte mit sich bringen. Allerdings ist es in China auch nicht "Volkssport" sich gegenseitig sinnlos bei nichtssagenden Tätigkeiten abzulichten um dann in Foren (gar Facebook) seine (Un-)Fähigkeiten zu beweisen.

 

Mit mir wollen sich in Asien immer alle fotografieren lassen. Manchmal nervig, andererseits darf ich dann natürlich frei zurückschießen, das finden sie meistens auch Klasse. Kann mich jetzt gar nicht erinnern, dass sich irgendjemand mal nicht fotografieren lassen wollte. In Deutschland natürlich alles anders, aber da spare ich es mir inzwischen eh meistens.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das ist natürlich ein gutes Argument. Auf der anderen Seite kann ich auch die Frau verstehen, die sich anscheinend ungefragt, ohne ihre Zustimmung und Wissen, als Objekt in einer Ausstellung wiederfindet.

 

Die Diskussion rund um die Streetfotografie hat viele Aspekte, die ja in den letzten Jahren in den Fotoforen umfassend diskutiert worden sind. Auf jeden Fall finde ich es begrüßenswert, dass hier nun irgendwann vor dem höchsten deutschen Gericht ein Grundsatzurteil angestrebt wird, so dass jeder Fotograf weiß, woran er letztlich ist – so oder so. 

 

Die Absicht des Fotografen ist letztlich, erstmal bei der Enstehung, dann bei Veröffentlichung relevant. Will ich jemanden bloßstellen? Will ich eine bestimmte Aussage einer Situation dastellen? Will ich jagen und die vielzitierten "dicken Eier" zutage legen? Bin ich beauftragt? Will ich nur "likes" auf Kosten anderer? Was will ich bevor ich den Auslöser drücke? Was will ich danach? Oder will ich gar nicht nachdenken, weil zu anstrengend? Kann ich nicht einfach mich und meine Absichten zu erkennen geben und mein hochauflösendes Display herzeigen?

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Eigentlich steht fast alles in dem Link/Paragraphen auf dem sich Espen uns sein Anwalt berufen. So blöd sind "die da oben" auch nicht...

 

Darin:
 

 

§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

 

 

 

Wenn man sich Punkt 1-4 als Grundlage zur Bewertung der Fotos in Foren/Netz nimmt, wird Street nicht einfach nur "deutscher/schwieriger", sondern einfach etwas anspruchsvoller, was ich durchaus begrüße!

bearbeitet von Aleksy
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@flysurfer. Klar, auf ausdrücklichen und privaten Wunsch ist das ja kein Problem,- wir reden hier von nichtausdrücklichem Wunsch.

 

Ja, wie gesagt, nach unzähligen Fotos in Asien kein einziger Fall, wo jemand was dagegen hatte. Ich fotografiere alle möglichen Leute auf der Straße, auf Märkten, überall, und die Leute freuen sich dann, oder laden mich zu sich ein, oder posieren extra. Das Negativste, was passiert, ist dass sie es ignorieren oder einfach nur lächeln oder verlegen gucken. Letzteren zeige ich dann das Bild, dann freuen sich auch die.

bearbeitet von flysurfer
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich drücke Eichhöfer alle Daumen. Jedenfalls wird er schon mal als "Künstler" bezeichnet. Das macht Hoffnung. Wenn er einen Präzedenzfall für die Streetfotografie schafft, werde ich ihm die Füße küssen. Natürlich im literarischen Sinne. Wenn er einen Präzedenzfall gegen die Streetfotografie schafft, dann wird er geteert und gefedert werden. Daran werde ich mich natürlich nicht beteiligen. Vor dem Verfassungsgericht sehe ich Eichhöfer leicht im Vorteil. Wegen dem Zeitgeist, Google-Street und so.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ja, wie gesagt, nach unzähligen Fotos in Asien kein einziger Fall, wo jemand was dagegen hatte. Ich fotografiere alle möglichen Leute auf der Straße, auf Märkten, überall, und die Leute freuen sich dann, oder laden mich zu sich ein, oder posieren extra. Das Negativste, was passiert, ist dass sie es ignorieren oder einfach nur lächeln oder verlegen gucken. Letzteren zeige ich dann das Bild, dann freuen sich auch die.

Ich bezog mich auf deine Aussage bzgl der Bildfreiheit in China (nicht HongKong!) und nicht Asien im Allgemeinen. Ich befürchte allerdings auch in einigen Wohnzimmern Indonesiens an der Wand zu hängen ("My good friend from Germany!")

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ja, wie gesagt, nach unzähligen Fotos in Asien kein einziger Fall, wo jemand was dagegen hatte. Ich fotografiere alle möglichen Leute auf der Straße, auf Märkten, überall, und die Leute freuen sich dann, oder laden mich zu sich ein, oder posieren extra. Das Negativste, was passiert, ist dass sie es ignorieren oder einfach nur lächeln oder verlegen gucken. Letzteren zeige ich dann das Bild, dann freuen sich auch die.

 

Es macht aber schonmal den Unterschied, ob der Fotograf immerhin in irgendeiner Weise Kontakt aufnimmt, oder ob mein Erstkontakt (als fotografierter) mit dem Bild erst in der Ausstellung oder im Bildband ist. Der Kontakt kann ja, um die Fotosituation zu "retten", durchaus erst unmittelbar nach dem Foto entstehen, ggf. muß das Bild dann eben gelöscht werden. Wenn ich das nicht für nötig halte, dann darf ich es eben nur privat für mich verwenden und es gehört weder in Foren noch in Ausstellungen. Auf vielen sehr guten "Zeitdokumenten" sind die Gesichter der Personen oftmals gar nicht zu sehen, oder die Person(en) sind unscharf (in Bewegung) abgebildet. Das meiste was im Web so unter "Street" abgelegt wird, ist meiner Ansicht jedenfalls als Zeitdokument schlicht überfüssig.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Was soll denn jetzt der Bezug auf eines "dieser" Bilder? Zum Glück hört das deutsche Kunsturhebergesetz an unseren Landesgrenzen auf. Dem Vehikel nach zu urteilen ist das Bild aber nicht auf deutschen Straßen entstanden. Bitte nicht auch noch den Rest der Welt mit dem erhobenen deutschen Zeigefinger ermahnen wollen.

bearbeitet von Carlos W
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

 

diesen Artikel habe ich heute über Twitter in der Berliner Zeitung gefunden.

 

http://www.berliner-zeitung.de/kultur/berliner-ostkreuz-fotograf-espen-eichhoefer--heimlich-fotografierte-passantin-verklagt-kuenstler-auf-schmerzensgeld,10809150,29620558.html

 

Es geht darum, dass eine fotografierte Passantin, Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sah und daraufhin den Fotografen verklagt hat.

Vor Gericht hat sie Recht bekommen, das Urteil kann weitreichende Folgen für die Streetfotografie bedeuten.

 

Der Fotograf, Herr Espen Eichhöfer, will in der nächst höheren Instanz gegen das Urteil klagen, wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht.

 

Bitte lest selbst...

 

Hier der Internetauftritt von Herrn Eichhöfer:

 

https://www.startnext.com/streetphotography/wall/

 

Liebe Grüße aus Wiesbaden

nibiri

 

 

… ich bin gespannt auf das Urteil. Die künstlerische Freiheit ist ein hohes Gut – nur kann sich darauf nicht jeder berufen. Vielleicht wird es aber eben auch kein Präzedenzfall, manchmal urteilen die hohen Richter weise, indem sie eine Einzelfallentscheidung vorziehen.

 

Ein Beispiel aus den USA:

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ku&dig=2013%2F06%2F26%2Fa0098&cHash=53b8f3343b159164f7e6993908b793bd

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Was diese "deusche Zeigefinger"?

Jetzt mal Ball flach. Das ist für uns offensichtlich ein "harmloses" Urlaubsfoto. Wenn der Fahrer allerdings irgendwann auf einer Plakatwand hängt als Werbeträger für die Freundlichkeit kasachischer Taxiunternehmer darf er auch sauer sein, mit und ohne Finger, erhoben, mahnend, deutsch, tamilisch oder was auch immer. Ich vermute, dass er Rico erkannt hat und deshalb weiterhin bemüht war saucool zu schauen, weil er ahnte in einem deutschen Hobbyforum zu landen und ihm die rechtliche Handhabe fehlte.

Ernst: Spaß hört da auf, wo jemand keinen mehr hat. Oder so ähnlich...

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Naja, nihilistisch im weitestgehenden Sinn... Eher, dass das Foto nicht die Kernproblematik des Diskurses (Threadtitel) thematisiert. Anders formuliert, eins von tausend Urlaubsfotos was niemanden sonderlich weh tut (aber auch keinen besonderen Wert erkennen lässt).

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Danke, jetzt hab' ich es verstanden. Manchmal brauche ich klare Worte.

 

Kurz vor dem Einschlafen mache ich es aber nochmal etwas kompliziert:

Ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht der deutschen Frau, die deutlich in den Rückspiegeln zu erkennen und von einem deutschen Fotografen mit einer japanischen Kamera mit chinesischem Billig-Akku auf asiatischen Strassen fotografiert worden ist, verletzt worden?

Zusatzfrage: Sollte sie ihre Zustimmung oder Einwilligung erteilt haben: Gilt diese dann auch für ihr Spiegelbild?

Die Auflösung gibt es nach dem Frühstück.

bearbeitet von Carlos W
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Diskutiere mit!

Du kannst direkt antworten und dich erst später registrieren. Wenn du bereits einen Account hast, kannst du dich hier anmelden, um unter deinem Usernamen zu posten.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...