Nibiri Geschrieben 26. Januar 2015 Share #1 Geschrieben 26. Januar 2015 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Hallo zusammen, diesen Artikel habe ich heute über Twitter in der Berliner Zeitung gefunden. http://www.berliner-zeitung.de/kultur/berliner-ostkreuz-fotograf-espen-eichhoefer--heimlich-fotografierte-passantin-verklagt-kuenstler-auf-schmerzensgeld,10809150,29620558.html Es geht darum, dass eine fotografierte Passantin, Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sah und daraufhin den Fotografen verklagt hat. Vor Gericht hat sie Recht bekommen, das Urteil kann weitreichende Folgen für die Streetfotografie bedeuten. Der Fotograf, Herr Espen Eichhöfer, will in der nächst höheren Instanz gegen das Urteil klagen, wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht. Bitte lest selbst... Hier der Internetauftritt von Herrn Eichhöfer: https://www.startnext.com/streetphotography/wall/ Liebe Grüße aus Wiesbaden nibiri Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 26. Januar 2015 Geschrieben 26. Januar 2015 Hallo Nibiri, schau mal hier Street Fotografie versus Persönlichkeitsrechte. Dort wird jeder fündig!
Ronka Geschrieben 26. Januar 2015 Share #2 Geschrieben 26. Januar 2015 (bearbeitet) Die grundlegende Bedeutung des Prozesses sieht auch Lutz Fischmann, Geschäftsführer des Fotografenverbandes Freelens. Es gehe dabei nicht nur um die Existenz der Straßenfotografie in Deutschland, sondern auch um unser kollektives Gedächtnis: "Man kann sicherlich behaupten, dass alle wichtigen Fotografien der letzten 175 Jahre, auf denen Menschen abgebildet sind, ohne die notwendige Einwilligung der abgebildeten Personen entstanden sind. Es sind allesamt Ikonen der Fotografie – ohne sie wäre unsere Welt ärmer und wir würden viele Geschehnisse heute nicht mehr verstehen und darstellen können, hätten wir diese Fotos nicht." Das ist natürlich ein gutes Argument. Auf der anderen Seite kann ich auch die Frau verstehen, die sich anscheinend ungefragt, ohne ihre Zustimmung und Wissen, als Objekt in einer Ausstellung wiederfindet. Die Diskussion rund um die Streetfotografie hat viele Aspekte, die ja in den letzten Jahren in den Fotoforen umfassend diskutiert worden sind. Auf jeden Fall finde ich es begrüßenswert, dass hier nun irgendwann vor dem höchsten deutschen Gericht ein Grundsatzurteil angestrebt wird, so dass jeder Fotograf weiß, woran er letztlich ist – so oder so. bearbeitet 26. Januar 2015 von Ronka Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rico Pfirstinger Geschrieben 26. Januar 2015 Share #3 Geschrieben 26. Januar 2015 Ich fotografiere deshalb entweder im Ausland oder hier mit "meinen" Models. Deutschland ist fotografisch schlimmer als die meisten Diktaturen. Selbst in China kann man Menschen freier fotografieren. mjh, maitzi, margunov und 4 weitere haben darauf reagiert 7 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmus Geschrieben 26. Januar 2015 Share #4 Geschrieben 26. Januar 2015 (bearbeitet) Selbst in China kann man Menschen freier fotografieren. Das kann man hier auch, sogar sehr viel freier fotografieren. Nur beim veröffentlichen muss man halt die Rechte anderer wahren. Aber die möchten wir ja auch für uns selbst gewahrt wissen... oder nicht ? Besser so hier als in China leben müssen, denn das was wir hier jetzt schreiben dürften wir in China so wohl nicht an die Öffentlichkeit gelangen lassen, ohne staatlichen Repressionen ausgesetzt zu sein, denke ich mal. bearbeitet 26. Januar 2015 von helmus rednosepit, bibo, LinuxGadget und 3 weitere haben darauf reagiert 6 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rico Pfirstinger Geschrieben 26. Januar 2015 Share #5 Geschrieben 26. Januar 2015 Das kann man hier auch, sogar sehr viel freier fotografieren. Nur beim veröffentlichen muss man halt die Rechte anderer wahren. Nö, auch das Fotografieren selbst ist hier inzwischen eingeschränkt. Auch ohne Absicht, jemals zu veröffentlichen. Es geht hier außerdem nicht ums Schreiben, sondern ums Fotografieren. Wobei ich meine Kamerabücher auch in China schreiben dürfte. Der Markt dort ist eh größer. Hm...*grübel*...du bringt einen da echt auf Ideen. maitzi hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aleksy Geschrieben 26. Januar 2015 Share #6 Geschrieben 26. Januar 2015 Ich fotografiere deshalb entweder im Ausland oder hier mit "meinen" Models. Deutschland ist fotografisch schlimmer als die meisten Diktaturen. Selbst in China kann man Menschen freier fotografieren. Diese Behauptung kann ich leider nicht teilen. Selbst Handyfotos, gemacht von Rundaugen, können stellenweise unangenehme und ungewollte Aufenthalte mit sich bringen. Allerdings ist es in China auch nicht "Volkssport" sich gegenseitig sinnlos bei nichtssagenden Tätigkeiten abzulichten um dann in Foren (gar Facebook) seine (Un-)Fähigkeiten zu beweisen. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rico Pfirstinger Geschrieben 26. Januar 2015 Share #7 Geschrieben 26. Januar 2015 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Diese Behauptung kann ich leider nicht teilen. Selbst Handyfotos, gemacht von Rundaugen, können stellenweise unangenehme und ungewollte Aufenthalte mit sich bringen. Allerdings ist es in China auch nicht "Volkssport" sich gegenseitig sinnlos bei nichtssagenden Tätigkeiten abzulichten um dann in Foren (gar Facebook) seine (Un-)Fähigkeiten zu beweisen. Mit mir wollen sich in Asien immer alle fotografieren lassen. Manchmal nervig, andererseits darf ich dann natürlich frei zurückschießen, das finden sie meistens auch Klasse. Kann mich jetzt gar nicht erinnern, dass sich irgendjemand mal nicht fotografieren lassen wollte. In Deutschland natürlich alles anders, aber da spare ich es mir inzwischen eh meistens. maitzi hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aleksy Geschrieben 26. Januar 2015 Share #8 Geschrieben 26. Januar 2015 Das ist natürlich ein gutes Argument. Auf der anderen Seite kann ich auch die Frau verstehen, die sich anscheinend ungefragt, ohne ihre Zustimmung und Wissen, als Objekt in einer Ausstellung wiederfindet. Die Diskussion rund um die Streetfotografie hat viele Aspekte, die ja in den letzten Jahren in den Fotoforen umfassend diskutiert worden sind. Auf jeden Fall finde ich es begrüßenswert, dass hier nun irgendwann vor dem höchsten deutschen Gericht ein Grundsatzurteil angestrebt wird, so dass jeder Fotograf weiß, woran er letztlich ist – so oder so. Die Absicht des Fotografen ist letztlich, erstmal bei der Enstehung, dann bei Veröffentlichung relevant. Will ich jemanden bloßstellen? Will ich eine bestimmte Aussage einer Situation dastellen? Will ich jagen und die vielzitierten "dicken Eier" zutage legen? Bin ich beauftragt? Will ich nur "likes" auf Kosten anderer? Was will ich bevor ich den Auslöser drücke? Was will ich danach? Oder will ich gar nicht nachdenken, weil zu anstrengend? Kann ich nicht einfach mich und meine Absichten zu erkennen geben und mein hochauflösendes Display herzeigen? xxxxxx hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aleksy Geschrieben 26. Januar 2015 Share #9 Geschrieben 26. Januar 2015 @flysurfer. Klar, auf ausdrücklichen und privaten Wunsch ist das ja kein Problem,- wir reden hier von nichtausdrücklichem Wunsch. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aleksy Geschrieben 26. Januar 2015 Share #10 Geschrieben 26. Januar 2015 (bearbeitet) Eigentlich steht fast alles in dem Link/Paragraphen auf dem sich Espen uns sein Anwalt berufen. So blöd sind "die da oben" auch nicht... Darin: § 23 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. Wenn man sich Punkt 1-4 als Grundlage zur Bewertung der Fotos in Foren/Netz nimmt, wird Street nicht einfach nur "deutscher/schwieriger", sondern einfach etwas anspruchsvoller, was ich durchaus begrüße! bearbeitet 26. Januar 2015 von Aleksy der-Flo und xxxxxx haben darauf reagiert 2 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rico Pfirstinger Geschrieben 26. Januar 2015 Share #11 Geschrieben 26. Januar 2015 (bearbeitet) @flysurfer. Klar, auf ausdrücklichen und privaten Wunsch ist das ja kein Problem,- wir reden hier von nichtausdrücklichem Wunsch. Ja, wie gesagt, nach unzähligen Fotos in Asien kein einziger Fall, wo jemand was dagegen hatte. Ich fotografiere alle möglichen Leute auf der Straße, auf Märkten, überall, und die Leute freuen sich dann, oder laden mich zu sich ein, oder posieren extra. Das Negativste, was passiert, ist dass sie es ignorieren oder einfach nur lächeln oder verlegen gucken. Letzteren zeige ich dann das Bild, dann freuen sich auch die. bearbeitet 26. Januar 2015 von flysurfer Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Carlos W Geschrieben 26. Januar 2015 Share #12 Geschrieben 26. Januar 2015 Ich drücke Eichhöfer alle Daumen. Jedenfalls wird er schon mal als "Künstler" bezeichnet. Das macht Hoffnung. Wenn er einen Präzedenzfall für die Streetfotografie schafft, werde ich ihm die Füße küssen. Natürlich im literarischen Sinne. Wenn er einen Präzedenzfall gegen die Streetfotografie schafft, dann wird er geteert und gefedert werden. Daran werde ich mich natürlich nicht beteiligen. Vor dem Verfassungsgericht sehe ich Eichhöfer leicht im Vorteil. Wegen dem Zeitgeist, Google-Street und so. margunov, Vito_62 und maitzi haben darauf reagiert 3 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aleksy Geschrieben 26. Januar 2015 Share #13 Geschrieben 26. Januar 2015 Ja, wie gesagt, nach unzähligen Fotos in Asien kein einziger Fall, wo jemand was dagegen hatte. Ich fotografiere alle möglichen Leute auf der Straße, auf Märkten, überall, und die Leute freuen sich dann, oder laden mich zu sich ein, oder posieren extra. Das Negativste, was passiert, ist dass sie es ignorieren oder einfach nur lächeln oder verlegen gucken. Letzteren zeige ich dann das Bild, dann freuen sich auch die. Ich bezog mich auf deine Aussage bzgl der Bildfreiheit in China (nicht HongKong!) und nicht Asien im Allgemeinen. Ich befürchte allerdings auch in einigen Wohnzimmern Indonesiens an der Wand zu hängen ("My good friend from Germany!") maitzi hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xxxxxx Geschrieben 26. Januar 2015 Share #14 Geschrieben 26. Januar 2015 Ja, wie gesagt, nach unzähligen Fotos in Asien kein einziger Fall, wo jemand was dagegen hatte. Ich fotografiere alle möglichen Leute auf der Straße, auf Märkten, überall, und die Leute freuen sich dann, oder laden mich zu sich ein, oder posieren extra. Das Negativste, was passiert, ist dass sie es ignorieren oder einfach nur lächeln oder verlegen gucken. Letzteren zeige ich dann das Bild, dann freuen sich auch die. Es macht aber schonmal den Unterschied, ob der Fotograf immerhin in irgendeiner Weise Kontakt aufnimmt, oder ob mein Erstkontakt (als fotografierter) mit dem Bild erst in der Ausstellung oder im Bildband ist. Der Kontakt kann ja, um die Fotosituation zu "retten", durchaus erst unmittelbar nach dem Foto entstehen, ggf. muß das Bild dann eben gelöscht werden. Wenn ich das nicht für nötig halte, dann darf ich es eben nur privat für mich verwenden und es gehört weder in Foren noch in Ausstellungen. Auf vielen sehr guten "Zeitdokumenten" sind die Gesichter der Personen oftmals gar nicht zu sehen, oder die Person(en) sind unscharf (in Bewegung) abgebildet. Das meiste was im Web so unter "Street" abgelegt wird, ist meiner Ansicht jedenfalls als Zeitdokument schlicht überfüssig. hubsi336, maitzi, Aleksy und 1 weiterer haben darauf reagiert 4 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rico Pfirstinger Geschrieben 26. Januar 2015 Share #15 Geschrieben 26. Januar 2015 Man kann nicht immer Kontakt aufnehmen... DSCF6078 – Lightroom by ricopress, on Flickr Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bibo Geschrieben 26. Januar 2015 Share #16 Geschrieben 26. Januar 2015 Man kann nicht immer Kontakt aufnehmen... stimmt ist gerade bei Taxifahrern sehr schwer Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rico Pfirstinger Geschrieben 26. Januar 2015 Share #17 Geschrieben 26. Januar 2015 stimmt ist gerade bei Taxifahrern sehr schwer Am Ende baut er dabei noch nen Unfall. In Deutschland wäre ich dann wieder schuld. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xxxxxx Geschrieben 26. Januar 2015 Share #18 Geschrieben 26. Januar 2015 Und schon wieder ist das Web und die Welt um eines "dieser" Bilder reicher.. was jetzt bitte aber nicht auch noch den Anspruch erhebt, in die Kategorie Street oder Zeitdokument aufgenommen zu werden, oder? Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Carlos W Geschrieben 26. Januar 2015 Share #19 Geschrieben 26. Januar 2015 (bearbeitet) Was soll denn jetzt der Bezug auf eines "dieser" Bilder? Zum Glück hört das deutsche Kunsturhebergesetz an unseren Landesgrenzen auf. Dem Vehikel nach zu urteilen ist das Bild aber nicht auf deutschen Straßen entstanden. Bitte nicht auch noch den Rest der Welt mit dem erhobenen deutschen Zeigefinger ermahnen wollen. bearbeitet 26. Januar 2015 von Carlos W espressor hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zwanzignullzwei Geschrieben 26. Januar 2015 Share #20 Geschrieben 26. Januar 2015 Hallo zusammen, diesen Artikel habe ich heute über Twitter in der Berliner Zeitung gefunden. http://www.berliner-zeitung.de/kultur/berliner-ostkreuz-fotograf-espen-eichhoefer--heimlich-fotografierte-passantin-verklagt-kuenstler-auf-schmerzensgeld,10809150,29620558.html Es geht darum, dass eine fotografierte Passantin, Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sah und daraufhin den Fotografen verklagt hat. Vor Gericht hat sie Recht bekommen, das Urteil kann weitreichende Folgen für die Streetfotografie bedeuten. Der Fotograf, Herr Espen Eichhöfer, will in der nächst höheren Instanz gegen das Urteil klagen, wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht. Bitte lest selbst... Hier der Internetauftritt von Herrn Eichhöfer: https://www.startnext.com/streetphotography/wall/ Liebe Grüße aus Wiesbaden nibiri … ich bin gespannt auf das Urteil. Die künstlerische Freiheit ist ein hohes Gut – nur kann sich darauf nicht jeder berufen. Vielleicht wird es aber eben auch kein Präzedenzfall, manchmal urteilen die hohen Richter weise, indem sie eine Einzelfallentscheidung vorziehen. Ein Beispiel aus den USA: http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ku&dig=2013%2F06%2F26%2Fa0098&cHash=53b8f3343b159164f7e6993908b793bd serotta hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aleksy Geschrieben 26. Januar 2015 Share #21 Geschrieben 26. Januar 2015 Was diese "deusche Zeigefinger"? Jetzt mal Ball flach. Das ist für uns offensichtlich ein "harmloses" Urlaubsfoto. Wenn der Fahrer allerdings irgendwann auf einer Plakatwand hängt als Werbeträger für die Freundlichkeit kasachischer Taxiunternehmer darf er auch sauer sein, mit und ohne Finger, erhoben, mahnend, deutsch, tamilisch oder was auch immer. Ich vermute, dass er Rico erkannt hat und deshalb weiterhin bemüht war saucool zu schauen, weil er ahnte in einem deutschen Hobbyforum zu landen und ihm die rechtliche Handhabe fehlte. Ernst: Spaß hört da auf, wo jemand keinen mehr hat. Oder so ähnlich... schorschi2 hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rico Pfirstinger Geschrieben 26. Januar 2015 Share #22 Geschrieben 26. Januar 2015 (bearbeitet) Also ich habe hier derzeit 23 Fuji-X-Kameras nur unwesentlich mehr Anwälte im Einsatz. bearbeitet 26. Januar 2015 von flysurfer Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Carlos W Geschrieben 26. Januar 2015 Share #23 Geschrieben 26. Januar 2015 @Aleksy Verstehe Deine Aussage auch nach zweimal lesen nicht. Oder ist das nihilistisch? Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aleksy Geschrieben 26. Januar 2015 Share #24 Geschrieben 26. Januar 2015 Naja, nihilistisch im weitestgehenden Sinn... Eher, dass das Foto nicht die Kernproblematik des Diskurses (Threadtitel) thematisiert. Anders formuliert, eins von tausend Urlaubsfotos was niemanden sonderlich weh tut (aber auch keinen besonderen Wert erkennen lässt). Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Carlos W Geschrieben 26. Januar 2015 Share #25 Geschrieben 26. Januar 2015 (bearbeitet) Danke, jetzt hab' ich es verstanden. Manchmal brauche ich klare Worte. Kurz vor dem Einschlafen mache ich es aber nochmal etwas kompliziert: Ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht der deutschen Frau, die deutlich in den Rückspiegeln zu erkennen und von einem deutschen Fotografen mit einer japanischen Kamera mit chinesischem Billig-Akku auf asiatischen Strassen fotografiert worden ist, verletzt worden? Zusatzfrage: Sollte sie ihre Zustimmung oder Einwilligung erteilt haben: Gilt diese dann auch für ihr Spiegelbild? Die Auflösung gibt es nach dem Frühstück. bearbeitet 26. Januar 2015 von Carlos W Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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